Ausfallsbonus – Eckpunkte

 

laut BMF Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns hat die Regierung den Ausfallbonus als weitere Liquiditätshilfe für Unternehmen vorgesehen.

 

Eckpunkte des Ausfallbonus: Jedes Unternehmen, das mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich zum Monatsumsatz in 2019 hat, kann einen Ausfallbonus beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Der Ausfallbonus ist mit 60.000 Euro pro Monat gedeckelt. Der Ausfallbonus kann jeweils ab dem 16. des Monats in Finanzonline beantragt werden, erstmals ab 16. Februar 2021 (Ausfallbonus für Jänner). Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst gestellt werden, die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.

 

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